Nach erfolgreich absolvierter Grundschulung haben die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in folgenden Zusatzqualifikationskursen befähigen zu lassen:

Stufe 2a) Drehbarer Oberwagen

DIN EN 1459-2 – Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen müssen die Teilnahme am Zusatzqualifizierungskurs der Stufe 2a nachweisen, da bei Einsätzen mit diesen Gerätschaften zusätzliche Gefahren bestehen. Die Schulungsteilnehmer müssen eine theoretische, sowie eine praktische Abschlussprüfung erfolgreich bestehen, um ein Zertifikat zu erhalten.

Stufe 2b) Einsatz mit Arbeitskorb

DIN EN 1459-3 – Werden Teleskopstapler als Hubarbeitsbühne eingesetzt, so müssen die Fahrerinnen und Fahrer am Zusatzqualifizierungskurs der Stufe 2b teilnehmen und diesen, ebenso wie bei der Stufe 2a, theoretisch und praktisch erfolgreich absolvieren. Sind sie jedoch im Besitz einer gültigen PAL-Card für die Kategorien 1b / 3b (IPAF Bediener Schulung), kann die Stufe 2b bescheinigt werden und es bedarf keiner gesonderten Schulung.

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